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BMW 125d (1K4) with stone chip damage to windshield

BMW 125d (1K4) with stone chip damage to windshield

Active6d 17h 23m

Lots

1

Location

DEBraunschweig DE

Ends

9 Oct 2026, 11:00

Currency

EUR

Description

Zur Versteigerung steht ein ausgesondertes Polizeidienstfahrzeug. Bei den eingestellten Fotos können beleuchtungstechnisch bedingt Farbabweichungen zum Original bestehen. Weitere auf den Fotos erkennbare Fahrzeuge und Gegenstände gehören nicht zum Auktionsumfang.   Sie bieten auf ein Fahrzeug in der Kategorie Unfall-& Bastlerfahrzeuge. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug bei Abholung nicht betriebsbereit und nicht verkehrssicher ist. Das Fahrzeug ist im Freien abgestellt, der Lack kann deshalb verschmutzt sein. Aufgrund der Standzeit kann Feuchtigkeitsbildung im Innenraum nicht ausgeschlossen werden.   Fahrzeug:   Hersteller: BMW Typ: 125d (1K4) Typ/Schlüssel-Nr.: 0005 / BLO Motorart: Diesel Emissionsklasse: *J0 Hubraum: 1995 ccm Leistung: 160 kW Getriebe: Schaltung Farbe: anthrazit Erstzulassung: 13.02.2014 Laufleistung: 224.110 km HU/ AU: -ohne- FIN: WBA1C51090J844567 Reifengröße: 225/45 R17 Continental Winter (DOT 30/25) Fahrbereit: bedingt AHK: nein Klimaanlage: ja Standheizung: nein Scheibenfolie: nein Unfallfrei: unbekannt, Fahrzeugakte unvollständig Besichtigungsort/ -datum: Braunschweig, 03.09.2026   Mängel / wertbeeinflussende Faktoren:   - Batterie leer/defekt, springt mit Starthilfe an; Radio und Lüftung Funktioniert; Sitzheizung und Klimaanlage nicht auf Funktion geprüft; Fahrzeugantenne fehlt. - Fahrzeug außen stark verschmutzt; Innenraum starke Nutzungsspuren und stark verschmutzt - Löcher in Verkleidungen/Armaturen durch pol.-spz. Ausbauten  - Kratzer/Dellen/Anstoßstellen am Fahrzeug - Kofferraumboden fehlt - Steinschlag Frontscheibe im Fernsichtbereich - Inspektion 01/2028 oder nach 24.000 km fällig - Bremse Korrosion durch Standzeit   Die Mängelfeststellung erfolgte zerlegungsfrei, ohne Demontage oder Zerlegung von Bauteilen, Baugruppen oder Aggregaten. Weitere technische Mängel sowie fehlende Bauteile/Baugruppen können nicht ausgeschlossen werden. Durch den intensiven Gebrauch des auszusondernden Fahrzeugs im Polizeidienst sind Motor, Antrieb, Fahrwerk, Karosserie u. Innenraum in einem alters- u. nutzungsbedingten Zustand, welcher nicht dem eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs auf dem privaten Markt entspricht.   Durch Ausbau polizeitypischer Ausstattung können Löcher, Beschädigungen und Makel an Armaturenbrett, Innenausstattung u. Karosserie vorhanden sein. Neben den äußerlich erkennbaren Mängeln sind weitere technische Mängel, insbesondere Standschäden und Schäden, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt wurden, sowie Schäden durch Sondereinbauten möglich.   Für technische Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias (s. u. Ansprechpartner) oder per Email an: kfz-aussonderung@zpd.polizei.niedersachsen.de   Das Fahrzeug ist abgemeldet. 1x Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sind vorhanden.   Auf die Bestimmungen des §19 Abs. 2a StVZO (Wirksamkeit / Erlöschen der Betriebserlaubnis z.B. bei Sonderverglasung) wird ausdrücklich hingewiesen. Für eine Wiederzulassung kann ggf. ein Gutachten gem. §21 StVZO erforderlich sein. Abgasrelevante Baugruppen wurden nicht messtechnisch geprüft. So kann es sein, dass noch weitere nur durch eine Abgasuntersuchung feststellbare Mängel vorhanden sein können. Das Fahrzeug wurde nach besten Wissen und Gewissen beschreiben und unparteiisch bewertet.   Zum Zeitpunkt der Begutachtung war das Fahrzeug mit Starthilfe bedingt fahrbereit. Es wird eine Besichtigung des Fahrzeuges vor Gebotsabgabe ausdrücklich empfohlen! Sofern in dem Fahrzeug polizeispezifische Einbauten vorhanden waren, sind diese ausgebaut.   Besichtigung / Abholung:   Besichtigung und Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung während der Geschäftszeiten möglich.   Bei Nichteinhaltung der Zahlungs-/Abholfrist gem. §3 Absatz 6 der Versteigerungsbedingungen, werden ab dem 11. Tag Standgebühren in Höhe von 10,- Euro pro Tag berechnet.   Das Fahrzeug muss durch den Erwerber selbständig und mit eigenen Hilfsmitteln verladen werden!   Für die Organisation von erforderlicher Verladetechnik ist der Bieter verantwortlich. Das Verladen, die Ladungssicherung sowie der Transport ist Sache des neuen Eigentümers. Aus rechtlichen Gründen kann keine Unterstützung gewährt werden.  Der Abholer bestätigt bei der Abholung mit seiner Unterschrift, dass er mit den gültigen Rechtsvorschriften zur Siche...

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